Brief aus Berlin – Thema Euro/EFSF
Brief aus Berlin – Thema Euro/EFSF 26. Oktober 2011Liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde,
im Anschluss an die Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Merkel wird heute im Plenum des Bundestags darüber debattiert und abgestimmt, wie die EFSF künftig ihre Mittel einsetzen darf. Mit dem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag wird der Bundestag der Bundesregierung einen Rahmen abstecken, innerhalb dessen sie in Brüssel über Modelle für eine effektive Nutzung der EFSF verhandeln kann. Über das Teilen von Risiken mit privaten Investoren (durch Absicherung von Teilen einer Anleihe durch die EFSF) sollen Anreize geschaffen werden, ein Land am Kapitalmarkt zu halten oder wieder zurück zu bringen. Ziel ist, am Markt Vertrauen in die dauerhafte Finanzierungsfähigkeit des Landes zu schaffen, zumindest wenn es gleichzeitig einen glaubhaften Konsolidierungspfad einschlägt.
Die zwei diskutierten Optionen zur Mitteleinsetzung der EFSF sind keine „Hebel“ im klassischen Sinn:
1. Mit der Versicherungsoption würde die EFSF ca. 20 % einer Staatsanleihe versichern. Ein privater Investor würde also im Fall eines Zahlungsausfalls 20% seiner Investition
zurückerhalten. Anstatt also einem Programmland 100 Euro als Kredit zu geben, soll es
gelingen, aus EFSF-Mitteln nur 20 Euro für die Absicherung von Staatsanleihen bereit zu
stellen und die restlichen 80 Euro aus privatem Kapital zu finanzieren.
2. Die zweite Option sieht die Gründung einer Zweckgesellschaft vor, die Staatsanleihen
entweder auf dem Primärmarkt (direkt von dem betreffenden Staat) oder auf dem
Sekundärmarkt (also von Dritten) kauft. Um sich zu refinanzieren, also die Mittel für den Kauf der Staatsanleihen zu erhalten, legt die Zweckgesellschaft selbst unterschiedliche Arten von Anleihen auf, die von europäischen und internationalen Investoren gekauft werden. Diese Anleihen würden ebenfalls anteilig durch die EFSF abgesichert.
Folgende Argumente sprechen für diese Optionen:
- Keine Erhöhung des deutschen Haftungsrahmens: die maximale Haftung Deutschlands
bleibt auf 211 Mrd. Euro beschränkt, wie im StabMechG festgeschrieben
- Kein Anwerfen der Gelddruckpresse: Die zwei Optionen – Versicherungslösung und
Erschließung privater Mittel durch Zweckgesellschaften – entsprechen nicht dem klassischen Finanzhebel. Dieser würde bedeuten, dass die EFSF 100% der Risiken von privaten Investoren übernimmt. Ein Modell, das zu unbegrenzter Fremdmittelaufnahme bei der EZB führt, sei es unmittelbar oder über Dritte, wird daher von der FDP klar abgelehnt. Diese von Politikern der SPD, der Grünen, der PDS-Linken und einigen südeuropäischen Staaten geforderte Banklizenz für die EFSF konnte die Bundesregierung auch dank der klaren Position der FDP abwenden. Die FDP hat damit verhindert, dass die Staatsschulden von Euroländern monetarisiert werden.
- Keine gesamthänderische Haftung durch Eurobonds, wie von SPD und Grünen gefordert
- Parlamentsvorbehalt des Bundestags gesichert: Die zwei Optionen stellen einen besonderen Anwendungsfall der bereits existierenden Instrumente dar. Es gilt also auch hier, dass EFSFHilfen in jeglicher Form an Auflagen gebunden sind, deren Erfüllung von Europäischer Kommission, EZB und z.T. auch vom IWF überprüft wird. Außerdem bedeutet dies, dass ohne die Zustimmung Deutschlands auch keine der beiden vorgeschlagenen Optionen des Mitteleinsatzes genutzt werden kann, da Deutschland – und hier der Bundestag – jedem Hilfsantrag zustimmen muss. (Was z.B. beim Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB nicht der Fall ist.) Auch das Ergebnis des Europäischen Gipfels muss vom Bundestag gebilligt werden.
- Die EFSF kann sich bei künftigen Hilfen auf Teilrisiken beschränken. Bei keinem Modell
kommt es zu einer gemeinschaftlichen Haftung mit anderen Investoren, da diese selbst einen Teil der Risiken übernehmen. Es geht also nicht um „Fremdfinanzierungen“, bei denen mit Krediten die Haftungssumme der EFSF unkontrolliert ausgeweitet wird (der klassische finanztechnische „Hebel“), sondern eine „Co-Finanzierung“. Jeder Euro wird nur einmal ausgegeben. Und aus Sicht der EFSF-Garanten gilt: „20%-Risiko sind ist besser als 100%“.
- Der Garantierahmen steht dank zusätzlicher Drittmittel umfassend für präventive Zwecke zur Verfügung. So können erst mögliche Ansteckungsrisiken in Folge einer Umschuldung abgefedert werden.
- Alle Geldgeber haften anteilig: Je nach Ausgestaltung der „Co-Finanzierung“ können allein die Verlustwahrscheinlichkeiten steigen, je nach Haftungsreihenfolge. Das gilt allerdings nur beim unwahrscheinlichen Szenario „Totalausfall/Insolvenz“. Eine „Risikoerhöhung“ würde auch bedingen, dass mehrere Schuldner gleichzeitig ausfielen – dies ist allerdings sehr unwahrscheinlich, da vor der Mittelvergabe durch die EFSF die Analyse der Schuldentragfähigkeit eines Staates steht und sich der Staat zu Anpassungsleistungen bereit erklären muss, die das Risiko eines Zahlungsausfalls senken.
Über das kurzfristige Krisenmanagement hinaus müssen wir aber auch weitere Schritte hin zu einer echten Stabilitätsunion unternehmen. AußenministerWesterwelle hat dazu entsprechende Vorschläge vorgelegt. Eine vergemeinschaftete Geldpolitik kann auf Dauer nicht ohne integrierte Wirtschafts- und Fiskalpolitik funktionieren.
- Der Rat der EU soll bereits Anfang Dezember über eine zeitlich und inhaltlich befristete
Vertragsänderung entscheiden. Bislang fehlt es an Durchgriffsmöglichkeiten, um
Mitgliedstaaten mit massiven Haushaltsproblemen zur Disziplin anzuhalten. Für
Verschuldungsprobleme, die der Rettungsschirm nicht mehr lösen kann, müssen
weitergehende Mechanismen geschaffen werden, also die Möglichkeit einer geordneten
Staateninsolvenz.
- Für die begrenzte Vertragsänderung heißt das: der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) muss noch weiter geschärft werden, Sanktionen müssen wirklich automatisch durch die Europäische Kommission verhangen werden können. Im präventiven Arm muss der Rat durch umgekehrte qualifizierte Mehrheit entscheiden. Bei dauerhafter Verletzung des SWP muss es ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof geben. Der Vorschlag eines europäischen „Stabilitätskommissars“ mit Durchgriffsrechten in nationale Haushalte ist verfassungsrechtlich zu prüfen.
- Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Nachfolger der EFSF muss wir zu einem EuropäischenWährungsfonds mit echten Durchgriffsrechten ausgebaut werden. Im Rahmen des ESM könnte außerdem ein Verfahren für eine geordnete staatliche Insolvenz entwickelt werden.
- Um die Gefahr einer Entkoppelung der Eurostaaten vom Rest der EU zu begrenzen, sollten die nötigen Vertragsänderungen möglichst im Rahmen der EU-Verträge geschehen.
Der Bundestag hat das Recht der Stellungnahme, bevor Anfang Dezember auf europäischer Ebene über Vertragsänderungen beraten wird. Wir werden uns dafür einsetzen, die bestehenden Defizite der Wirtschafts- und Währungsunion – unterWahrung der verfassungsrechtlichen Haushaltsautonomie der nationalen Parlamente – zu überwinden, damit es zukünftig nicht mehr zu Schuldenkrisen dieses Ausmaßes kommt.
Herzliche Grüße aus Berlin
Ihr Oliver Luksic
Europa-Perspektive für Montenegro
BERLIN. Zur Stellungnahme des Bundestags zur Eröffnung von EUBeitrittsverhandlungen
mit Montenegro erklärt der zuständige
Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Oliver LUKSIC:
Nach der Stellungnahme des Bundestags kann die Bundesregierung beim
Europäischen Rat am 9. Dezember der Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen der EU mit Montenegro zustimmen. Unsere
Bedingung ist, dass die angestoßenen Reformen nicht nur auf dem Papier
existieren, sondern tatsächlich umgesetzt werden. Bisher hat Montenegro
enorme politische und wirtschaftliche Reformschritte gemacht und ist zu
einem Stabilitätsfaktor für die Region des Westbalkans geworden. Das
entscheidende Prinzip für den Erfolg der EU-Erweiterungspolitik ist
Glaubwürdigkeit. Montenegro erfüllt die Bedingungen für die Aufnahme
von Verhandlungen, daher muss die EU jetzt auch zu ihren Versprechen
stehen.
